Allgemeine Auswahlkriterien für die Person des Geschäftsführers sind. 1 Geschäftsführer kann grundsätzlich jede unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person werden. Die Gesellschafter müssen freilich darauf achten. 2 Unternehmerisches Denken und Branchenkenntnisse · Planerische und organisatorische Fähigkeiten in Hinblick auf. 3 Geschäftsführer kann gem. § 6 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG grundsätzlich jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. 4 Rz. Geschäftsführer kann gem. § 6 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG grundsätzlich jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Er braucht kein Gesellschafter zu sein, es gibt anders als in der Personengesellschaft keine verpflichtende Selbstorganschaft. 5 Persönliche Voraussetzungen. Da ein Geschäftsführer eine GmbH nach außen vertritt, muss er seine Gesellschaft nicht nur repräsentieren, sondern sich auch gut ausdrücken können. Von daher. 6 Das Gesetz legt in § 6 Abs. 2 GmbHG bestimmte persönliche Voraussetzungen für Geschäftsführer fest. Nach dieser Vorschrift können Personen, die wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, nicht Geschäftsführer werden. 7 Der Geschäftsführer einer GmbH kann unter vielen Gesichtspunkten persönlich haftbar gemacht werden. Bei Vernachlässigung der Sorgfalt, die er der Gesellschaft schuldet, haftet er dieser gegenüber, bei Fehlverhalten gegenüber Geschäftspartnern kann er ggf. von jenen in Anspruch genommen werden. 8 GmbH-Geschäftsführer und seine Voraussetzungen. Im GmbHG ist ausdrücklich erläutert, wer Geschäftsführer einer GmbH werden darf: natürliche und voll geschäftsfähige Personen. Das bedeutet, dass keine juristische Person wie etwa ein anderes Unternehmen Geschäftsführer einer GmbH werden darf. 9 Auch Gesellschafter können Geschäftsführer werden. Zu Geschäftsführern können nur natürliche Personen bestellt werden. Eine besondere Qualifikation der Geschäftsführer ist nicht Voraussetzung, sie müssen lediglich voll handlungsfähig sein. 6 gmbhg 10 Vorliegen bestimmter Zusatzqualifikationen;; Fremdsprachenkenntnisse;; usw. Im Gegensatz dazu, lassen sich persönliche Voraussetzungen schwerer festlegen. Von. 11