Aus diesen Bezügen haben sie keinen Anspruch auf Krankengeld gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG. Das Finanzamt berechnet die Sonderausgaben m.E. 1 Hallo, laut des oben genannten Paragrafen wird der Krankenversicherungsbeitrag um 4% bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gekürzt (Sonstige. 2 › › Vorschläge, Tipps und Kritik. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG von Euro. Das führt zu einem höheren zu versteuerndem Einkommen und demnach zu einer geringeren Erstattung. 4 Kürzungsbetrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG. laut des oben genannten Paragrafen wird der Krankenversicherungsbeitrag um 4% bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gekürzt (Sonstige Vorsorgeaufwendungen). Die Steuerberechnung im Elsterformular zeigt aber einen kleineren Kürzungsbetrag als 4% an. 5 (4a) 1 Ist in den Kalenderjahren 20der Abzug der Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a, Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in der für das Kalenderjahr geltenden Fassung des § 10 Absatz 3 mit folgenden Höchstbeträgen für den Vorwegabzug. 6 § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b EStG als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind, nicht berichtigt. 2 Es ist lediglich festzustellen, welche Steuer für das jeweilige Kalenderjahr festzusetzen gewesen wäre, wenn der Stpfl. die Versicherungsbeiträge nicht geleistet hätte. 7 Der Bescheid des Finanzamtes für das Jahr weicht zu meinen Ungunsten von der Steuerberechnung des Programms ab. Unter der Rubrik "ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben erscheint im Bescheid des Finanzamtes ein Kürzungsbetrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG von Euro. 8 Weil für die landwirtschaftliche Krankenkasse die Vorschriften des SGB V nicht direkt anzuwenden sind, wird in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG unmittelbar auf den Sechsten Abschn. des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte Bezug genommen. Unter den Krankenversicherungsbegriff fallen auch. Heilkostenversicherungen. 9 (4) 1Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 und 3a können je Kalenderjahr insgesamt bis 2 Euro abgezogen werden. 2Der Höchstbetrag beträgt 1 Euro bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben. § 10 abs. 1 nr. 3 buchst. a s. 4 estg 10