Kosten für erstellung heil und kostenplan

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Der Heil- und Kostenplan besteht aus zwei Seiten. Auf der ersten Seite trägt der Zahnarzt den Befund und die dazugehörige Kassenleistung ein. 1 Der Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt ist nicht kostenpflichtig, wenn Sie ihn bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Führt Ihr Zahnarzt auch. 2 Der Heil- und Kostenplan stellt eine Art Kostenvoranschlag dar, in dem der aktuelle Befund, alle geplanten und erforderlichen zahnärztlichen Leistungen sowie. 3 Der Heil- und Kostenplan ist grundsätzlich in zwei Teile gegliedert. Teil 1 enthält alle Angaben, die für die Krankenkasse relevant sind. 4 1) Erstellung eines Heil- und Kostenplans Hat Ihr Zahnarzt festgestellt, dass Sie Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen, wird er einen elektronischen Heil- und Kostenplan (eHKP) vorbereiten. Auf diesem Plan befinden sich Angaben zum Zahnstatus in Ihrem Mund (Befund), zur Regelversorgung sowie zur geplanten Therapie und den voraussichtlich. 5 Im Heil- und Kostenplan sind der aktuelle Zahnstatus, die Regelversorgung und die geplante Behandlung aufgeführt. Er dokumentiert zudem die anfallenden Gesamtkosten. Der HKP besteht aus ein bis zwei Seiten: Seite 1 ist für die Krankenkasse bestimmt. Seite 2 des Heil- und Kosten­planes wird nur ausge­füllt, wenn Sie eine Behand­lung außer. 6 Mit der Gebühr für den Heil- und Kostenplan wird Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin die gedankliche Leistung vergütet, die der Planung und Koordination der bei Ihnen erforderlichen Maßnahmen dient. Die damit verbundenen Kosten werden, soweit vorhersehbar, ebenfalls berücksichtigt. 7 Laut Sozialgesetzbuch muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin einen HKP erstellen, wenn eine Versorgung mit Zahnersatz geplant ist. Der Heil- und Kostenplan muss vor Behandlungsbeginn erstellt werden und ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei. Wann ein HKP verpflichtend erstellt werden soll, hängt immer vom Versicherungsvertrag ab. 8 Heil- und Kostenplan für gesetzlich Versicherte Formular. Der Vertragszahnarzt hat gemäß SGB V vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien Heil- und Kostenplan zu erstellen, der den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung (auch in den Fällen des SGB V) nach Art, Umfang und Kosten beinhaltet. 9 Die Erstellung eines Heil- und Kostenplans ist für den Patienten kostenlos, die Krankenkasse kommt dafür auf. Heil- und Kostenplan: Teil 2 Der zweite Teil des HKP umfasst alle Kosten, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden, weil die Behandlung von der Regelversorgung abweicht. heil- und kostenplan zurücktreten 10