MI: Dorf-/ Kern- /Mischgebiete; WA Lärmschutzbereiche auszuweisen und Wohngebäude in diesen Bereichen mit entsprechendem baulichen Schallschutz auszustatten. 1 Als Gewerbe- und Industrielärm wird sowohl der Lärm von kleinen/mittleren Gewerbebetrieben (zum Beispiel Tischlereien, Schlossereien, Handelsbetriebe) als auch. 2 Dorf- und Mischgebiete, 64 / 54, 60 / 50 / 45, 69 / Besondere Wohngebiete, 60 Die VLärmSchR 97 behandeln den Lärmschutz an bestehenden Straßen . 3 Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Lärmschutz an Straßen – Ausgabe – RLS 4 55 / 50 / 50 / 45 / 45 / 45 / Zwei Werte, z.B. 60/45, beziehen sich auf die Immissionswerte für den Tag und für die Nacht; drei Werte unterscheiden nach Tagzeit, Ruhezeit und Nachtzeit. Die Kürzel der Gebietsarten bedeuten dabei: MU: Urbane Gebiete. MI: Dorf-/ Kern- /Mischgebiete. WA: allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete. 5 Die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen zum Lärmschutz regeln das Bundes-und das Landes-Immissionsschutzgesetz. 1. Runderlass Freizeitlärm, zuletzt geändert am Zur Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen ist in Nordrhein-Westfalen der von Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen ausgehende Lärm in der. 6 Für Kern-, Dorf- und Mischgebiete liegen die maßgeblichen Werte tagsüber bei 66 dB (A) und nachts bei 56 dB (A). In Gewerbegebieten sind tagsüber 72 dB (A) und nachts 62 dB (A) maßgeblich. An Rastanlagen (für Lkw -Fahrer) sind nachts 65 dB (A) maßgeblich. 7 Das NRW-Umgebungslärmportal gibt grundlegende Informationen zum Thema Lärm und seinen gesundheitlichen Auswirkungen, informiert über die rechtlichen Grundlagen, den Stand der Lärmaktionsplanung und Fördermöglichkeiten für mehr Lärmschutz. 8 Das Förderportal Lärmschutz informiert über Fördermöglichkeiten, die für die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen. Das Land NRW bietet damit eine Hilfestellung, um die Umsetzung von Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung voranzubringen. 9 Die TA Lärm schützt die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Die TA Lärm gilt, von einigen Geräuschquellen abgesehen, für genehmigungsbedürftige Anlagen und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (§§ 4 bis 31a BImSchG). ta lärm wo wird gemessen 10 In Nordrhein-Westfalen ist die Lärmsituation aufgrund der Dichte der Verkehrsnetze und der hohen Bevölkerungszahl besonders problematisch. 11 reines wohngebiet lärm 12