Für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich sowie für die Ausreise aus Österreich benötigen Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten. 1 Grundsätzlich ist der Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel vor Einreise persönlich bei der für den Wohnsitz zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde. 2 nach Umzug innerhalb Österreichs müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Wohnsitznahme beim. Meldeamt der Stadt oder Gemeinde anmelden (in Wien bei den. 3 Schwangerschaft und. 4 Einreise und Aufenthalt in Österreich. Hier finden Sie Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Österreich. Staatsangehörige eines visumpflichtigen Landes brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich von maximal sechs Monaten prinzipiell ein Visum. 5 Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch. 6 (2) Absatz 2 Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich dürfen nach Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen im Ausland ohne Einschränkung wieder einreisen. 7 Einreise mit Visum. Einreisetitel/VISA. Zuständigkeiten. Antragstellung bei Vertretungsbehörden. Erteilung an den Grenzübergangsstellen. Visumkategorien. Visum A: Flugtransitvisum. Visum C: Reisevisum. Visum D: Aufenthaltsvisum und Visum für vorübergehende Erwerbstätigkeit. 8 Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben? Informationen zur Einreise nach Österreich sowie aus Österreich Italien | Ausreiseinformationen zu Gebieten mit Ausreisetestpflicht. 9 Ihr Aufenthaltsrecht ist jedoch an unionsrechtliche Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen, wenn sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, innerhalb von vier Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Behörde eine "Anmeldebescheinigung" beantragen. visumfreie einreise österreich liste 10